Der Röntgenpass für Kinder Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wie Ihnen auf der Vollversammlung der Gesellschaft Pädiatrische Radiologie am 7. September 2007 in Kiel bekannt gemacht, wurde von uns ein Röntgenpass für Kinder gestaltet.
Noch immer gilt der 1988 von Norbert Blüm eingeführte Röntgenpass, der gemäß Röntgenverordnung auf Verlangen hin auszufüllen ist. Die Einträge in diesen herkömmlichen Röntgenpass erlauben keinen Rückschluss auf die mit der Untersuchung verbundene Strahlendosis. Der Anspruch der Kinderradiologen, möglichst wenig strahlenbelastende Untersuchungen an Kindern durchzuführen findet in diesem Dokument keinen Niederschlag. Das Ziel des Röntgenpasses für Kinder ist es deshalb nach außen hin deutlich zu machen, dass die Röntgenuntersuchungen der Kinderradiologen mit weniger Dosis verbunden sind. Hierzu zählt in logischer Konsequenz auch die Verwendung alternativer bildgebender Verfahren wie Ultraschall und MRT. In dem Röntgenpass für Kinder können deshalb auch solche Untersuchungen eingetragen werden, insbesondere wenn anderenorts hierfür eine Röntgenuntersuchung erfolgt wäre. Der Röntgenpass für Kinder kann telefonisch oder auch per E-mail abgerufen werden.
Prof. G. Alzen
Abteilung Kinderradiologie
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Feulgenstraße 12
D-35385 Gießen
E-mail: gerhard.alzen@radiol.med.uni-giessen.de
Telefon: +49 641 99-41931
Telefax: +49 641 99-41939
Die Erstehungskosten des Röntgenpasses für Kinder betragen 6 Cent. Der Vorstand der GPR beabsichtigt die Röntgenpässe für Kinder nicht zu verkaufen. Sollten Sie im Rahmen der Lieferung der Röntgenpässe bereit sein eine Spende an den Verein zu machen, werden wir Ihnen gerne hierfür eine Spendenquittung ausstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand der GPR
G. Staatz