Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie

Leitlinien Pädiatrische Radiologie

 

Leitlinie: Vorgehen bei leichtem Schädel-Hirn-Trauma (SHT)

Vorbemerkung:
Beim Schädel-Hirntrauma ist die intrakranielle Verletzung entscheidend. Die Kalottenfraktur schützt das Gehirn vor größerer Energieeinwirkung

Definition:

  1. Schädelprellung: Impuls auf das Cranium ohne anschließende Bewußtseinsstörung, Erbrechen, sonst ohne neurologische Auffälligkeit; GCS 15
  2. SHT Grad 1 ("leicht"): GCS 15-13, Zeichen der Commotio (ein-/mehrmaliges Erbechen und/oder initiale Bewußtseinsstörung / retrograde Amnesie), sonst keine neurologischen Symptome
    +/- Galeahämatom, +/- Schürfwunde

Vorgehen:

bei 1.: Beobachtung über mind. 24h mit mind. zweistündiger Kontrolle von Vigilanz, Puls, Atmung
a - zu Hause, wenn Anamnese unzweifelhaft / konkret und Betreuung als verläßlich eingestuft werden kann
b - ansonsten in der Klinik
Entlassung nach 24h, wenn neurologisch unauffällig geblieben.
Keine Bildgebung erforderlich
bei 2.: Beobachtung stationär über mind. 24h (wie 1b),
wenn + Hämatom oder Lazeration (Platzwunde/Ablederung) mind. 48h

Die Notwendigkeit bildgebender Verfahren ergibt sich aus dem Auftreten neurologischer Symptome und/oder äußerlichen Verletzungen bzw. Symptomen, die den Verdacht einer Öffnung des Liquorraumes nahelegen (z.B. bei Ablederung, Platzwunde; Liquorrhinorhoe, -otorhoe).
Bei Galeahämatomen ist (in der Regel nicht notfallmäßig) individuell zu entscheiden, ob Bildgebung erforderlich ist z.B. zur Sicherung einer Impressionsfraktur. Entscheidend ist, ob von dem Befund therapeutische Konsequenzen abhängen. In der Regel ist zunächst eine US-Untersuchung zu indizieren; wenn Röntgen (statt CT), dann stets Schädel in 3 Ebenen, damit Frakturen der hinteren Schädelgrube nicht übersehen werden.

NB! Abweichung von den päd. Leitlinien: Bei Galeahämatomen ist Bildgebung nicht obligat, da 1. auch der Nachweis von Frakturen per se keine therapeutischen Konsequenzen impliziert und 2. der radiologische Ausschluß einer Fraktur nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit das Vorliegen bzw. die Entwicklung eines intrakraniellen Hämatoms mit der Folge neurologischer Komplikationen mit Interventionsbedürftigkeit ausschließt. Deshalb: Vorgehen wie bei 1.

Abkürzung: GCS = Glasgow Coma Scale


Verfahren zur Konsensbildung:
Leitlinienkommission der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie
Dr. E. Horwitz,
Prof. Dr. M. Reither,
Prof. Dr. E. Rupprecht,
Prof. Dr. K. Schneider,
Prof. Dr. R. Schumacher (Koordinator, E-Mail: schumach@mail.uni-mainz.de),
Dr. C. Schröder,
Prof. Dr. B. Stöver.

Die Leitlinienentwürfe wurden auf mehreren Sitzungen der Leitlinienkommission diskutiert, revidiert und verabschiedet.

Revision geplant: 2007