Interessensbekundungsverfahren für die Nachberufung von Mitgliedern der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren

Nachstehend finden Sie den Aufruf der Geschäftsstelle der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre bisherigen Vorschläge und Rückmeldungen. Nach einer Evaluation der fachgebietsbezogenenAufschlüsselung in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren (SEKbV) plant das Bundesministerium für Gesundheit eine (Nach)Berufung in folgenden Fachgebieten durchzuführen:

  • Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Versuchsplanung und Statistik (Biometrie)
  • Personen mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik in der Medizin
  • Ärztinnen und Ärzte, die über Erfahrungen in der klinischen Medizin verfügen, konkret:
    • Erfahrung mit ATMP, insbesondere Gen- und Zelltherapie
    • Fachärztinnen und -ärzte für Radiologie sowie
    • Fachärztinnen und -ärzte für Radiologie mit dem Schwerpunkt Kinderradiologie
  • Juristinnen und Juristen

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich zudem an interessierte Laien. Diese dürfen weder zu den übrigen in § 41c Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Personen gehören noch über eine Befugnis zur Heilkunde oder eine pharmazeutische Ausbildung verfügen.

Gesucht werden Personen, die sich in ehrenamtlicher und unabhängiger Tätigkeit als Mitglied in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) engagieren möchten. Im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien  (Bundesgremienbesetzungsgesetz) ist eine Interessenbekundung von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Nähere Informationen zur SEKbV finden Sie unter: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Spezialisierte-Ethik-Kommission/_node.html

Über Ihre Vorschläge für geeignete Personen bis zum 05. September 2025 würden wir uns freuen. Vorschläge nebst Beleg der Eignung, Lebenslauf sowie vorläufiger Unabhängigkeitserklärung (siehe Anlage) nehmen wir gerne per E-Mail an entgegen.

Der Nachweis der Eignung kann insbesondere erbracht werden durch universitär erlangte Abschlüsse bzw. die Anerkennungsurkunde der medizinischen Weiterbildung in den eingangs genannten Fachrichtungen, Promotion oder Habilitation, einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen, einschlägige klinische oder sonstige praktische Berufserfahrung und Fachkenntnisse. Für Interessenbekundungen durch Laien genügt abweichend hiervon eine Darstellung der Motive.
Die Berufung erfolgt gemäß § 41c AMG durch das BMG unter Berücksichtigung von Vorschlägen der obersten Landesgesundheitsbehörden und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und mit den obersten Landesgesundheitsbehörden.

Alle Interessenbekundungen werden vertraulich behandelt; die personenbezogenen Daten werden unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert. Widersprüche können an das BfArM über das Kontaktformular auf der Homepage  www.bfarm.de oder unmittelbar an sekbv-ib@bfarm.de gerichtet werden. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie hier https://www.bfarm.de/DE/Service/Datenschutz/_node.html.

Für konkrete Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der SEKbV unter der Telefonnummer 0228-99 307-5427 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
Dr. Guido Grass

Leitung der Geschäftsstelle der Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren